Unternehmenskrise mit Beratung bewältigen

Unternehmensberatung in Zeiten von Corona

 

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. Weitere Informationen stelle ich gerne zur Verfügung.

Neue Inhalte und Ergänzungen für betroffene Unternehmen
- (fast) kostenlose Beratung nutzen!!

 

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen.
  • Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend wird kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises benötigt. Ein freiwilliges Gespräch mit dem Regionalpartner kann dennoch nützlich sein, da diese ebenfalls umfangreiche Unterstützung für betroffene Unternehmen anbieten.
  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters.
  • Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen. Die jeweiligen Regelungen zur Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sind zu beachten. Dies gilt ebenfalls für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen. Ein Stunden- oder Tagessatz für beanspruchte Beratungsleistungen ist nicht vorgegeben

Coronahilfe in Niedersachsen, Bremen und NRW

Hilfsprogramme in Bremen - jetzt online beantragen!!

Neues und verbessertes Hilfsprogramm der BAB in Bremen ab dem 2.4.2020 beantragen!!

Soloselbstständige, freiberuflich Tätige oder kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind, können eine Soforthilfe im Rahmen des „Soforthilfeprogramm des Bundes – Corona Soforthilfe im Land Bremen“ beantragen. Wenn schon ein Antrag auf Corona-Soforthilfe des Landes Bremen gestellt worden war, wird dieser auch im Rahmen der hier zu beantragenden Bundesförderung geprüft. Momentan schafft die BAB die technischen Voraussetzungen für die Beantragung des „Soforthilfeprogramm des Bundes – Corona-Soforthilfe im Land Bremen“, die im Laufe des 2.4.2020 zur Verfügung stehen wird. Über den unten stehenden Link wird dann der Antrag auch von hier erreichbar sein! Zur Zeit ist noch keine Beantragung möglich.

Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förderprogramms können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen von bis zu 5.000 EUR im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 EUR erhalten.

Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven erhalten. Die Anträge können in Bremen bei der Task Force der BAB (Tel. 0421/9600-333) und in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Tel. 0471/ 94646-640) gestellt werden. Die Antragsstellung ist seit 23. März 2020 möglich.

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Bremen-Soforthilfeprogramm-des-Bundes.pd
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Corona-Soforthilfe in Niedersachsen

Update 31.03.2020: In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Allerdings nur dann, wenn die Mittel aus dem Förderprogramm "Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona" nicht ausgereicht haben. Das heißt, beantragen Sie bitte in jedem Fall erst die Landeshilfe und dann die Bundeshilfe.
Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung. Die NBank informiert hat jetzt ein Formblatt erstellt, mit dem die Anträge gestellt werden können.

Die Antragstellung in Niedersachsen ist jetzt möglich.
Alle Unterlagen findest Du unter diesem Link:

Das Land Niedersachsen plant zwei neue Förderprogramme: 1. Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

2. Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Antragstellung wird ab 25.03.2020 möglich sein. Ich unterstütze gerne bei der Antragstellung. Es gibt ein Formblatt, welches Du schon ausfüllen kannst, um der NBank zu ermöglichen, Dich schnell zu berücksichtigen.

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NBank stellt Fragebogen zur Verfügung - einfach ausfüllen und schon Kontakt aufnehmen!
Fragebogen-Soforthilfe-Corona.pdf
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Antragsformular Niedersachsen-Soforthilf
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