Unternehmensberatung in Zeiten von Corona
Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. Weitere Informationen stelle ich gerne zur Verfügung.
Neue Inhalte und Ergänzungen für betroffene Unternehmen
- (fast) kostenlose Beratung nutzen!!
Soloselbstständige, freiberuflich Tätige oder kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind,
können eine Soforthilfe im Rahmen des „Soforthilfeprogramm des Bundes – Corona Soforthilfe im Land Bremen“ beantragen. Wenn schon ein Antrag auf Corona-Soforthilfe des Landes Bremen gestellt
worden war, wird dieser auch im Rahmen der hier zu beantragenden Bundesförderung geprüft. Momentan schafft die BAB die technischen Voraussetzungen für die Beantragung des „Soforthilfeprogramm des
Bundes – Corona-Soforthilfe im Land Bremen“, die im Laufe des 2.4.2020 zur Verfügung stehen wird. Über den unten stehenden Link wird dann der Antrag auch von hier erreichbar sein! Zur Zeit ist
noch keine Beantragung möglich.
Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förderprogramms können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen von bis zu 5.000 EUR im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 EUR erhalten.
Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven erhalten. Die Anträge können in Bremen bei der Task Force der BAB (Tel. 0421/9600-333) und in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Tel. 0471/ 94646-640) gestellt werden. Die Antragsstellung ist seit 23. März 2020 möglich.
Update 31.03.2020: In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und
Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Allerdings nur dann, wenn die Mittel aus dem Förderprogramm "Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona" nicht ausgereicht haben. Das heißt,
beantragen Sie bitte in jedem Fall erst die Landeshilfe und dann die Bundeshilfe.
Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung. Die NBank informiert hat jetzt ein Formblatt erstellt, mit dem die Anträge gestellt werden können.
Die Antragstellung in Niedersachsen ist jetzt möglich.
Alle Unterlagen findest Du unter diesem Link:
Das Land Niedersachsen plant zwei neue Förderprogramme: 1. Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
2. Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Antragstellung wird ab 25.03.2020 möglich sein. Ich unterstütze gerne bei der Antragstellung. Es gibt ein Formblatt, welches Du schon ausfüllen kannst, um der NBank zu ermöglichen, Dich schnell zu berücksichtigen.