Im Zuge der Coronakrise sollen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler durch Sonderregelungen bezüglich der Steuerzahlungen entlastet werden. Dazu können Finanzämter folgende Maßnahmen zulassen:
Es gibt seit de,20.03.2020 eine einheitliche Regelung auf Bundesebene, so dass ein enger und frühzeitiger Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf dieser Basis etwas einfacher geworden ist.
Das Schreiben ist unten im Download-Fenster angehängt genauso wie eine Formblatt, mit welchen die entsprechenden Anträge auf Stundung gestellt werden können.
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