Was tun, wenn der Gewinn steigt – was ich Euch ja allen wünsche. Meistens ist es so, dass die Gewinne auf einmal steigen – zu Eurer Freude aber dann doch die Sorge kommt, wieviel davon denn das Finanzamt haben will.
Wenn es wirklich eine enorme Steigerung bei gleichen Fixkosten und sonstigen Kosten gibt, ist die Gewinnsteigerung überproportinal. Daher müssen dann von Euch gegenüber dem Steuerberater klare Vorgaben gemacht werden. Anschaffungen z.B. das notwendige Fahrzeug, welches Ihr braucht, um die Kundentermine gut zu erreichen, sorgt zwar dafür, dass das Geld von Eurem Konto zum Konto des Autohändlers wandert – aber eine Ausgabe von 20.000 € bringt im September des laufenden Jahres nur eine Abschreibung von 1.300,00 €.
Ein wichtiges Steuerspar-Instrument in einer solchen Situation ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB). Dabei handelt es sich nicht um eine Abschreibung im engeren Sinn, sondern um eine gewinnmindernde Rücklage, die bereits bis zu drei Jahre vor der Anschaffung gebildet werden darf. Die Rücklage darf immerhin bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes betragen. Wenn ihr also plant, einen zweiten Standort zu eröffnen, bei dem ihr 40.000 € ausgeben müsst, ergibt sich eine stattliche Steuerersparnis: 16.000 €. Wird der Gegenstand, für den ein Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, nicht rechtzeitig angeschafft, muss die Rücklage allerdings gewinnerhöhend aufgelöst werden, und zwar in dem Jahr, in dem sie ursprünglich gebildet wurde.